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private Rentenversicherung
Rentengarantiezeit private Rentenversicherung
Die Rentengarantiezeit in der privaten Rentenversicherung ist eine Todesfallleistung der Rentenversicherung.
Mit der Rentengarantiezeit wird der Zeitraum definiert über den die Rente ab Beginn der Rentenzahlung mindestens gezahlt wird.
Ist beispielsweise eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart und verstirbt der Bezieher der Rente 5 Jahre nach Beginn der Rentenzahlung, wird die Rente noch für die restlichen 10 Jahre an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Verstirbt der Rentenbezieher nach Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit, endet die Rentenzahlung mit dessen Tod und es werden keine weiteren Renten mehr ausgezahlt.
Bei dieser Variante wird das noch nicht verrentete Restkapital im Todesfall des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen bzw Bezugsberechtigten ausgezahlt.